Mit dem neuen Jahr 2019 gibt es durch das „Jahressteuergesetz 2018“ neuen Gestaltungsspielraum für die steuergünstige Nutzung von Dienstwagen – sowohl für Unternehmer selbst als auch für Arbeitnehmer.
Mithilfe der beiden taufrisch überarbeiteten Merkblätter Fahrzeugnutzung durch Unternehmer und Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer, die beide auch E-Bikes berücksichtigen, können Sie sich schnell informieren, denn einige der neuen steuersparenden Möglichkeiten sind zeitlich begrenzt.
All unsere Merkblätter finden Sie auf unserer Website unter Videotipps/Mandantenmerkblätter.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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