der Aplus-Tipp des Monats:
Das deutsche Steuerrecht fördert die berufliche Mobilität mit dem ÖPNV durch verschiedene Maßnahmen. Dies ist interessant, da auf steuerfreie Zahlungen keine Sozialabgaben fällig werden, die ansonsten auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer je ca. zur Hälfte entfallen. Zudem sind beide Arbeitsparteien daran interessiert, dass von einer Bruttolohnzahlung möglichst viel Netto beim Arbeitnehmer ankommt.
Welche Voraussetzungen es hierfür gibt ist in unserem umfangreichen Merkblatt geregelt. Hierin geht es primär um:
- Barlohn und Sachlohn
- Steuer- / sozialversicherungsfreies Job-Ticket (Voraussetzungen, Sachbezugsfreigrenze)
- Besonderheiten beim Deutschland-Ticket (Zusätzlichkeitserfordernis, 50-Euro-Freigrenze u.a.)
- Besonderheiten beim Fernverkehr, BahnCard
- Aufzeichnungspflichten und Nachweise
Für Details und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihre Aplus Steuerberater
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