Tipp des Monats Februar

Verrechnung von Spekulationsverlusten

Haben Sie „Altverluste“ aus Aktienverkäufen aus der Zeit vor 2009?

Falls ja und falls diese noch nicht verrechnet wurden, sollten Sie noch dieses Jahr an den Verlustausgleich denken, denn diese Altverluste können nur noch bis 31.12.2013 mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien oder Fondsbeteiligungen verrechnet werden.

Die Übergangsregelung zur Verlustverrechnung von „Altverlusten“ (Verluste bis 2008) aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt nur 5 Jahre lang, also noch bis Ende dieses Jahres.

Ab 2009 können Sie vorgetragene Spekulationsverluste nicht nur im Bereich der Spekulationsgewinne mit Grundstücken verrechnen, sondern als „Altverluste“ auch mit Wertzuwächsen bei den Kapitaleinkünften.

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