Homeoffice: Was Sie beachten sollten

der Aplus-Tipp des Monats:

Das Wichtigste in Kurzfassung:

  • Ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer (AN) auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten besteht grundsätzlich nicht. Andererseits haben Arbeitgeber (AG) auch nicht das Recht, einseitig und ohne Zustimmung des Mitarbeiters dessen Arbeit im Homeoffice zu verlangen. Es bedarf also immer einer einvernehmlichen Regelung zwischen AG und AN. 
  • Für die Ausstattung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes ist grundsätzlich der AG verantwortlich – auch bei nur vorübergehender Arbeit im Homeoffice. Beachten Sie, dass alle erforderlichen technischen Einrichtungen auch den arbeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen müssen!
  • Alle Mitarbeiter müssen ausdrücklich (schriftliche Vereinbarung) auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hingewiesen werden.
  • Auch die Vorgaben zum Arbeitszeitgesetz sind für die Arbeit im Homeoffice anzuwenden.
  • Kosten (Internet, Telefon, Strom…), die dem AN im Zuge der Arbeit im Homeoffice entstehen können als pauschaler Auslagenersatz steuerfrei vom AG erstattet werden. Ohne Einzelnachweis kann der AG bis zu 20 % des Rechnungsbetrags (höchstens jedoch € 20/Monat) steuerfrei erstatten. Erfolgt durch den AG keine Erstattung, kann der AN diese als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
  • Steuerpflichtige können € 6/ Tag im Homeoffice in der ESt-Erklärung geltend machen, höchstens jedoch € 1.260/Jahr. Die Homeoffice-Pauschale ist nun dauerhaft anwendbar. Im Einzelfall kommt jedoch stattdessen ein Arbeitszimmeransatz in Frage.

Für detaillierte Informationen empfehlen wir Ihnen unser Mandanten-Merkblatt ‚Homeoffice‘. Es geht auf folgende Punkte ein:

– Darf der Arbeitgeber Homeoffice anordnen?
– Beteiligungsrechte des Betriebsrats
– Rechtliche Grundlagen
– Arbeitsvertrag
– Technische Ausstattung
– Homeoffice in der Praxis
– Homeoffice-Pauschale

All unsere Merkblätter finden Sie auf der Aplus-Homepage unter „Aktuelle Tipps“/Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihre Aplus Steuerberater

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