Handlungsbedarf aufgrund Plattform-Meldungen

der Aplus-Tipp des Monats:

Aufgrund des neuen Plattform-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) müssen alle Onlineplattformen, wie z.B. Airbnb, Ebay, Vinted, Amazon, Handwerkerplattformen u.a. Jahr für Jahr (ab 1.1.2023) automatisiert digitale Daten/Infos an die Finanzämter melden, sofern folgende Grenzen erreicht werden:

– ab 30 Verkäufe pro Jahr, oder

– ab € 2.000 Vergütung pro Jahr

Viele gewerbliche, aber auch private Verkäufer werden daher automatisiert beim Finanzamt gemeldet. Alle Verkäufe und Dienstleistungen sind betroffen, die über Onlineplattformen angeboten werden.

Als Gewerbebetrieb ist eine Abstimmung der Meldungen mit der Buchführung ratsam.

Als Privatperson ist unbedingt zu prüfen, ob Sie in den gewerblichen Bereich fallen, oder die Tätigkeit weiterhin private Vermögensverwaltung ist.

ACHTUNG: Bitte beachten Sie die nötigen Aufzeichnungen, denn auch beim Verkauf von Waren aus dem Privatbereich kann ggf. Umsatzsteuer anfallen. Für die Inanspruchnahme der günstigen Differenzbesteuerung sind Nachweise (u.a. Belege) in Bezug auf die bezahlten Einkaufspreise und Verkaufspreise nötig.

Für Details und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihre Aplus Steuerberater

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