Erbschaftsteuer liegt beim Bundesverfassungsgericht

der Aplus-Tipp des Monats:

Im Juni hat Bayern den lange angekündigten Antrag auf ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht wegen dem Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz gestellt. Die obersten Richter müssen nun darüber entscheiden.

Hintergrund ist die seit 2023 geltenden höheren steuerlichen Immobilienbewertungen aufgrund des Jahressteuergesetzes vom Dezember 2022, ohne Anpassung der seit 2008 geltenden unveränderten Freibeträge.

Ziel ist eine Erhöhung der Freibeträge zu erreichen, welche beispielsweise im Fall der Schenkung/Erbschaft von Eltern an Kinder bei derzeit nur € 400.000 liegen, in der Summe von 10 Jahren pro Elternteil pro Kind. In Anbetracht der hohen Immobilienwerte in Ballungsgebieten, werden die Freibeträge häufig überschritten.

Ob die Einleitung des Normenkontrollverfahren primär Wahlkampfmanöver ist, oder echte Erfolgsaussichten bestehen, lässt sich schwer einschätzen.

Auf jeden Fall kann es zum Anlass genommen werden die eigene langfristige Erbplanung bereits zu Lebzeiten zu überdenken und zumindest die aktuellen Freibeträge (ggf. auch gegenüber Enkel) auszuschöpfen.

Für Details und Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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