Steuersparmodell: Zuschuss zur Krankenversicherung

der Aplus Tipp des Monats November:

 a) Zuschuss des Arbeitgebers an private Zusatz-KV

Gewährung von Krankenversicherungsschutz stellt in Höhe der geleisteten Beiträge Sachlohn dar, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann. Dies hat den Vorteil, dass die monatliche Steuerfreigrenze von € 44 angewendet werden kann. Um Nachweisprobleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass die Verträge mit der Krankenversicherung in den gewünschten Fällen vom Arbeitgeber abgeschlossen werden und nicht vom Arbeitnehmer selbst.

 b) Erstattung der Eltern an Kinder

Eltern dürfen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für ein Kind, für das die Eltern noch Kindergeld beziehen, auch dann wie eigene Sonderausgaben steuerlich absetzen, wenn das Kind diese selbst bezahlt, z. B. durch Abzug vom Ausbildungslohn, sofern die Eltern diese Beträge dem Kind erstatten. Aus Nachweisgründen empfiehlt es sich, diese per Überweisung zu erstatten.

Da der Steuersatz der Eltern meist höher ist als der des Kindes, lohnt sich dieses Modell in der Regel.

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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